Frage: „Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld während ich krank bin? Ich bin schon fast 1 Jahr arbeitsunfähig und wie es im Moment ausschaut auch weiterhin. Bekomme ich Weihnachtsgeld?“
Antwort: Es ist umstritten, ob Ihnen das Weihnachtsgeld gekürzt werden kann. Die Frage ist auch nicht einfach zu beantworten. Sie müssen zunächst nach dem Sinn und Zweck der Zahlung fragen. Wenn das Weihnachtsgeld bei Ihnen eine reine Gehaltszahlung ist, haben Sie keinen Anspruch auf eine Zahlung, da Sie ja auch keinen Anspruch auf Gehalt haben.
Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag. Ein typisches Beispiel für eine solche Gehaltszahlungs-Klausel ist: „Der Arbeitnehmer erhält 13 Monatsgehälter.“
Ist das Weihnachtsgeld eine Prämie für Ihre Betriebstreue, scheidet eine Kürzung oder Streichung aus. Letztendlich sind Sie ja noch Mitarbeiter des Betriebs.
Falls eine genaue Zuordnung, ob reine Gehaltszahlung oder Prämie, nicht möglich ist, darf Ihr Chef ebenfalls keine Kürzung vornehmen.
Fazit: Mit großer Wahrscheinlichkeit haben Sie einen Anspruch auf die Zahlung trotz Ihrer Krankheit! Bei den meisten Zahlungen ist eine genaue Zuordnung nämlich nicht möglich.