14.01.2011

Chef der Feuerwehr kündigt Telefonanschluss – Und wird zu Recht entlassen!

Was es nicht alles gibt: In der Verbandsgemeinde Lambrecht in Rheinland-Pfalz fand eine große Wehrübung statt. Die Feuerwehr Weidenthal kam erst mit einer Verspätung bei der Feuerwehrübung an. 
Und weshalb? Das teilte der Wehrführer der Weidenthaler Feuerwehr der Presse gegenüber gleich mit: Die Verbandsgemeinde würde es nicht für nötig halten, die Kosten für einen Telefonanschluss für das Feuerwehrhaus Weidenthal zu übernehmen. Daraufhin sei der Telefonanschluss gekündigt worden.

Aufgrund dieser Äußerung kam es zu einem Konflikt mit dem Bürgermeister der beklagten Verbandsgemeinde. Der Feuerwehrführer erhob wiederholt schwere persönliche Vorwürfe. Daraufhin platzte dem Bürgermeister den Kragen und er entließ den Feuerwehrmann aus seiner Funktion als Wehrführer und aus dem Feuerwehrdienst.

Das wiederum wollte sich der Feuerwehrführer nicht gefallen lassen und zog vor die Verwaltungsgerichte.

Dem setzte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz allerdings ein Ende (Beschluss vom 28.12.2010, Az.: 7 A 11087/10.OVG): Der Wehrführer sei nicht mehr tragbar gewesen. Er habe seine ehrenamtlichen Dienstpflichten schwerwiegend verletzt. Außerdem sei die Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr gefährdet gewesen. Dieses folge allerdings nicht bereits daraus, dass er den Telefonanschluss eigenmächtig gekündigt habe oder dass er unrichtige Presseverlautbarungen in die Welt gesetzt habe. Allerdings habe er versucht, mit seinem Vorgesetzten, dem Bürgermeister, eine Machtprobe durchzuführen. Er habe die Autorität seines Vorgesetzten dadurch nachhaltig untergraben und bewusst jeden Respekt vor ihm als Dienstvorgesetzten vermissen lassen. Zudem sei er einem klärenden Gespräch ausgewichen. Deshalb sei die Entlassung aus dem Dienst und als Wehrführer gerechtfertigt gewesen.

Fazit: Auch im ehrenamtlichen Bereich ist gegenüber dem Dienstvorgesetzten Respekt zu zollen. Niemand muss sich bewusst herabwürdigen lassen. Der Feuerwehrmann hatte es schlicht und ergreifend übertrieben.

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