19.08.2009

Das sind Ihre Reaktionsmöglichkeiten bei einer Änderungskündigung

Was tun Sie, wenn Sie ein Schreiben Ihres Arbeitgebers erhalten, das etwa wie folgt formuliert ist:

„Hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß zum … Gleichzeitig bieten wir Ihnen an, das Arbeitsverhältnis zu folgenden geänder-ten Bedingungen fortzusetzen: …“

Sie haben dann eine Änderungskündigung erhalten. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie darauf reagieren können.

Reaktionsmöglichkeiten auf Änderungskündigung
Ihre Reaktion Folge Bewertung
Sie unternehmen gar nichts.

1. Das Arbeitsverhältnis endet zum angegebenen Termin.

2. Sie können Kündigungsschutzklage gegen die Beendigungskündigung innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung einlegen.

1. In der Regel die schlechteste Möglichkeit.

2. Erfolgsaussichten abhängig vom Einzelfall

Sie teilen dem Arbeitgeber mit, dass Sie mit den Änderungen einverstanden sind.

Um Missverständnisse auszuschließen, sollten Sie das schriftlich erledigen.

Zum angegebenen Termin ändern sich die Arbeitsbe-dingungen wie vom Arbeitgeber vorgeschlagen. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen.  Je nach Änderungsvorschlag und Ihrer persönlichen Situation unterschiedlich sinnvoll.

Sie teilen dem Arbeitgeber mit, dass Sie mit den geänderten Bedingungen „unter dem Vorbehalt einverstanden sind, dass diese nicht sozial ungerechtfertigt sind“. Diese Formulierung sollten Sie verwenden. Übersetzt bedeutet das, dass die Änderungen noch nicht von Ihnen akzeptiert sind, sondern vom Arbeitsgericht überprüft werden sollen.

Diese Erklärung müssen Sie dem Arbeitgeber gegenüber innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung abgeben. In der gleichen Frist ist die entsprechende Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Die Rechtfertigung des Änderungsangebots wird gerichtlich überprüft.

Häufig sinnvolle Möglichkeit, da die Rechtfertigung der Änderungskündigung geprüft wird, ohne dass Sie die Existenz des Arbeitsvertrages gefährden.

Bei einer Änderungskündigung gelten auch die allgemeinen Anforderungen an Kündigungen.

Allgemeine Formalien
Prüfungspunkt Bedeutung / Anmerkung
Kündigung erfolgt in Schriftform, § 623 BGB Kündigungen per SMS, E-Mail, Fax oder mündliche Kündigungen sind unzulässig.

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