19.08.2009

So wehren Sie sich gegen eine Kündigung

In den allermeisten Fällen wird es für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll sein, sich gegen eine Kündigung gerichtlich zu wehren. Denn oft können Sie im Kündigungsschutzprozess noch etwas erreichen.

So kann z.B. die Kündigung ganz aufgehoben werden oder Sie erhalten noch eine Abfindung. Oder eine verhaltensbedingte Kündigung wird in eine betriebsbedingte Kündigung umgewandelt und Sie bekommen keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Generell haben Arbeitnehmer oft die besseren Karten als Arbeitgeber im Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Ihre Chancen und das Risiko können Sie durch einen Anwalt oder Ihre Gewerkschaft abschätzen lassen.

Behalten Sie den Kalender im Auge

Ihre Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, beim Arbeitsgericht vorliegen. Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht am Sitz des Unternehmens. Das ist insofern für Sie sinnvoll, weil der Richter dann das Unternehmen schon kennt. Gerade bei Unternehmen, die bei ihren Entscheidungen öfter mal arbeitsrechtlich daneben liegen, kann Ihnen das helfen.

Sichern Sie Beweise

Für Umstände, die für Sie positiv sind, sind Sie im Normalfall beweispflichtig. Sichern Sie sich rechtzeitig Beweise wie z.B die Adressen von Zeugen. Denn Sie können einen Prozess auch verlieren, wenn Sie zwar recht haben, Ihnen aber die Beweise dafür fehlen.

Beispiel:

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt, weil Sie an einem Tag an dem Sie krank waren, ihn nicht unverzüglich informiert haben. Sie haben allerdings den Personalchef vor Arbeitsbeginn angerufen. Dies kann ihre Ehefrau bezeugen.

Einen Anwalt brauchen Sie zur Klageerhebung nicht

Vor dem Arbeitsgericht brauchen Sie keinen Rechtsanwalt. Sie können sich auch selbst vertreten. Ihre Klage müssen Sie dann entweder schriftlich an das Arbeitsgericht senden oder Sie gehen selbst zum Arbeitsgericht und wenden sich dort an die Rechtsantragsstelle. Dort finden Sie einen Rechtspfleger, der für die Parteien, die die Klageschrift nicht selbst formulieren möchten, diese Arbeit übernimmt. Allerdings darf er keine Rechtsberatung machen. Eine Klage kann auch durch die Rechtsantragsstelle eines unzuständigen Gerichts aufgenommen werden.

Beispiel:

So kann beispielsweise die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Bonn eine Klage aufnehmen, die vor dem Arbeitsgericht Köln erhoben werden soll.

Tipp:

Formulieren Sie vorher für sich, welchen Antrag Sie stellen wollen, was Sie genau erreichen wollen. Denn der muss in jeder Klage enthalten sein, egal, ob Sie die Klage selbst erheben, über einen Anwalt oder mit Hilfe des Rechtspflegers. Dabei kommt es auf saubere Formulierung Ihres Klageantrages. Denn dieser Antrag ist Grundlage des Urteils.

Beispiele für Klageanträge
Situation Formulierungsvorschlag
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen das Gehalt für den letzten Monat nicht gezahlt. Sie fordern die Zahlung und Verzugszinsen dafür. Beantrage ich, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger … € nebst … % Zinsen seit dem … zu zahlen.
Sie wollen sich gegen eine Kündigung wehren Beantrage ich, festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom … beendet wurde, sondern zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.

Kosten des Verfahrens

Ihren Anwalt müssen Sie bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht selbst zahlen, unab-hängig davon, ob Sie gewinnen. Auf der anderen Seite gilt das auch für Ihren Arbeit-geber. Lediglich die Gerichtskosten und ggfs. Kosten für Zeugen, Sachverständige müssen Sie zusätzlich zahlen, wenn Sie verlieren. Die Gerichtskosten sind abhängig vom Streitwert und überschaubar.

Unter Umständen können Sie auch Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Das ist abhängig von Ihrer Einkommens- und Vermögenslage. Hierbei handelt es sich um Ihr gutes Recht und Prozesskostenhilfe hat nichts mit „Armenrecht“ zu tun. Wenn Ihr Arbeitgeber durch einen Anwalt vertreten ist, kann das Arbeitsgericht Ihnen unter gewissen Voraussetzungen auch einen Anwalt beiordnen, § 11a ArbGG. Hierauf wird man Sie hinweisen.

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