29.07.2010

Diebstahl von 1,8 Cent – So langsam reicht es

„Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.“ – Kennen Sie dieses Sprichwort? Jetzt hatte wieder ein Arbeitgeber wegen einer Kleinigkeit gekündigt.

Ein Arbeitnehmer hat Strom für 1,8 Cent „gestohlen“. Ist das nicht unglaublich? 
Der Fall: Ein Arbeitnehmer war bereits seit 19 Jahren bei seinem Arbeitgeber, einem Hersteller von Regalsystemen beschäftigt. Ab- bzw. Ermahnungen hatte es bisher niemals gegeben. Der Arbeitnehmer war mit seinem „Selbstbalanceroller zur Arbeit gekommen und hatte das Gerät für ca. 90 Minuten aufgeladen. Hierfür hat er Strom im Wert von 1,8 Cent aus einer Steckdose entnommen. Als der Arbeitgeber dies erfahren hat, kündigte er ihm fristlos.

Dagegen zog der Beschäftigte mit einer Kündigungsschutzklage vor Gericht. Das Arbeitsgericht Siegen hat die Kündigung mit Urteil vom 14. Januar 2010, Az.: 1 Ca 1070/09, für unwirksam erklärt. Nach 18-jähriger Betriebszugehörigkeitszeit ohne weitere Pflichtverletzungen sei kein wichtiger Grund für eine gegeben.

Gut so!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Was Sie mit dem AGG im Lebenslauf weglassen dürfen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie als Bewerber im gesamten Einstellungsprozess vor Benachteiligung. Ihr potenzieller Arbeitgeber darf mit dem AGG einige Angaben nicht mehr erfragen. Einiges müssen Sie ihm... Mehr lesen

23.10.2017
Wieder einmal Fußball – der Europäische Gerichtshof hat gestern entschieden

Fußballvereine dürfen für von Ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine Ausbildungsentschädigung fordern. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese Spieler ihren ersten Profivertrag mit einem Verein eines anderen Mitgliedsstaats... Mehr lesen