19.04.2009

Diese Kündigungsfristen hat Ihr Arbeitgeber zu beachten

„Herr Schrader, zu welchem Zeitpunkt kann mein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eigentlich kündigen? Und gelten die gleichen Fristen für mich wie für ihn?“, so eine häufig gestellte Frage. 
Die Fristen können sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder dem Gesetz ergeben.

Nun kann es vorkommen, dass Sie beispielsweise im Arbeitsvertrag andere Fristen vereinbart haben als im Tarifvertrag stehen. Hier gilt für Sie, nicht aber für Ihren Arbeitgeber, das Günstigkeitsprinzip. Sie können sich also auf die für Sie jeweils günstigste Kündigungsfrist berufen.

Sie finden die gesetzlichen Fristen in § 622 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Diese Frist gilt sowohl für Sie als auch für Ihren Arbeitgeber.

Nur für den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 2 Jahre bestanden hat.

Dabei dürfen Sie jedoch die Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung Ihres 25. Lebensjahres liegen, nicht berücksichtigen.

Es ergeben sich folgende Kündigungsfristen:

Das Arbeits-
verhältnis besteht:
Kündigung zum: mit einer Frist von:
Noch keine 2 Jahre
 
15. oder Monatsende 4 Wochen
2 Jahre Monatsende 1 Monat
5 Jahre Monatsende 2 Monaten
8 Jahre Monatsende 3 Monaten
10 Jahre Monatsende 4 Monaten
12 Jahre Monatsende 5 Monaten
15 Jahre Monatsende 6 Monaten
20 Jahre Monatsende 7 Monaten

Der Tag, an dem Sie die Kündigung aussprechen oder erhalten, zählt bei der Berechnung nicht mit. Während einer vereinbarten Probezeit können Sie das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Einen festen Termin (z.B. zum Monatsende) gibt es dabei nicht.

Kündigt Ihr Arbeitgeber mit einer zu kurzen Frist, sollten Sie binnen 3 Wochen Klage einreichen.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Weihnachtsgeld und Krankheit

Frage: „Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld während ich krank bin? Ich bin schon fast 1 Jahr arbeitsunfähig und wie es im Moment ausschaut auch weiterhin. Bekomme ich Weihnachtsgeld?“  Mehr lesen

23.10.2017
Arbeitsagentur will Resturlaub anrechnen – so ist die Rechtslage!

Anrechnung des Arbeitslosengeldes, die Verhängung einer Sperrfrist und andere Dinge sind rote Tücher für viele Arbeitnehmer. Die Verunsicherung ist groß. Hier ein kleiner Fall, der die Probleme auf den Punkt bringt: Eine... Mehr lesen