30.10.2009

Ex-Chef – schlechte Nachrede des ehemaligen Arbeitgebers

„Herr Schrader, was soll ich nur tun? Gegen die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses hatte ich vor Monaten eine Klage eingereicht. Vor dem Arbeitsgericht haben wir uns verglichen und ich habe eine kleine Abfindung bekommen. Außerdem hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, mir ein Zeugnis mit der Note „gut“ auszustellen. Das ist auch soweit alles geschehen. Jetzt hatte ich mich bei einer neuen Firma beworben. Da ich die Personalleiterin persönlich kenne, hat sie mir gesagt, dass sie sich bei dem alten Arbeitgeber erkundigt habe. Dort hat man sehr schlecht über mich geredet und auf jeden Fall versucht zu verhindern, dass ich den neuen Job bekomme. Was kann ich dagegen tun?“ 
Antwort: Sie sind in der glücklichen Lage, offensichtlich einen Zeugen für diese Aussage zu haben. Was Sie schildern ist natürlich tägliche Praxis in den Betrieben. Wenn ein Arbeitgeber allerdings einmal ein gutes Zeugnis erteilt hat, darf er keine schlechten Auskünfte über einen Arbeitnehmer erteilen. Wehren Sie sich mit allen Mitteln dagegen! Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt und fordern Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber zur Unterlassung auf. Sollte er nicht binnen weniger Tage darauf reagieren, versuchen Sie, mit einer einstweiligen Verfügung gegen ihn vorzugehen.

Außerdem haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, wenn Sie nachweisen können, dass Sie deshalb den neuen Job nicht bekommen haben.

Tipp: Sie sollten sich in eine anwaltliche Beratung begeben. Unternehmen Sie etwas gegen Ihren Ex-Chef!

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