06.09.2010

Exzessives Mailen kann eine „Fristlose“ rechtfertigen

Der Fall:
Einem Arbeitnehmer war ohne vorherige Abmahnung außerordentlich gekündigt worden. Grund: Er hatte seinen Dienst-PC über Wochen fast ausschließlich privat genutzt. Nur wenige Minuten seiner Arbeitszeit hatte er dazu verwendet, um zu arbeiten. Dennoch klagte der Arbeitnehmer gegen seine fristlose Entlassung.

Das Urteil:
Er verlor. Der Arbeitgeber konnte nachweisen, dass der Arbeitnehmer den Dienst-PC exzessiv für seinen privaten E-Mail-Verkehr benutzt hatte. Der Beweis hierfür gelang etwa durch Vorlage von Protokollen, aus denen hervorging, dass der Arbeitnehmer mehrere Wochen über seinen Arbeitscomputer in Erotik-Chatrooms eingeloggt war und dort zahlreiche Stunden täglich gechattet hatte. Dadurch hatte er verständlicherweise massive Arbeitsrückstände angesammelt. Wer aber seine Arbeitspflicht derart verletzt, dem kann auch ohne Abmahnung außerordentlich gekündigt werden (LAG Niedersachsen, 31.5.2010, 12 Sa 875/09).

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