28.01.2010

Insolvenzgeld – Arbeitslosengeld – Tod des Arbeitgebers

Frage: „Mein Arbeitgeber hat vor einiger Zeit Insolvenz angemeldet. Der Betrieb wurde bereits Ende September 2009 geschlossen. Es gibt noch keinen Insolvenzverwalter und mir wurde auch noch nicht gekündigt. Meldebescheinigung für die Sozialversicherung und so weiter habe ich auch noch nicht bekommen. Keiner ist irgendwie zuständig. Dann hat sich kurz vor Weihnachten mein Arbeitgeber umgebracht. Arbeitslosengeld bekomme ich auch noch nicht, da keine Kündigung vorliegt. Kündigen möchte ich aber nicht, da ich sonst eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur erhalte. Ich bekomme noch Gehalt und einen Antrag auf Insolvenzgeld habe ich gestellt. Was soll ich jetzt machen?“ 
Antwort: Auf das Insolvenzverfahren würde ich nicht warten. Unter Umständen wird es mangels Masse abgelehnt. Dafür spricht auch, dass es noch immer keinen Insolvenzverwalter gibt. Irgendjemand muss sich mit dem Fall aber bereits beschäftigt haben und vermutlich die Einstellung des Insolvenzverfahrens angeregt haben. Hier sollten Sie sich bei dem Insolvenzgericht noch einmal genau erkundigen.

Meines Erachtens müssten Sie Arbeitslosengeld erhalten. Sie stehen zwar noch in einem Arbeitsverhältnis, da keine Kündigung vorliegt, sind aber beschäftigungslos. Die Arbeitsagentur kann Sie schließlich nicht zwingen zu kündigen. Sie können auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld neben einem Antrag auf Insolvenzgeld stellen. Reichen Sie Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate mit ein, dann ist die Arbeitgeber-Bescheinigung nicht erforderlich.

Zu Ihrem Arbeitsverhältnis: Natürlich läuft Ihr Arbeitsverhältnis weiter, so lange es nicht gekündigt wurde. Falls der Betrieb jedoch nicht fortgeführt wird und auch kein Erbe vorhanden ist, werden Sie Ihre Beschäftigungs- und Gehaltsansprüche nicht durchsetzen können. Es ist faktisch niemand zu greifen, gegen den Sie vorgehen können.

Wichtig: Deshalb ist es für Sie auch möglich, das Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen. Bei dem von Ihnen beschriebenen Fall liegt sicherlich ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung vor, da Sie bereits seit Monaten kein Geld mehr erhalten haben.

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