19.11.2010

Justizbeamtin muss nach erpresstem Geschlechtsverkehr gehen

Eine Justizvollzugsbeamtin hat ihren Job verloren.

Das war geschehen: Im Jahr 2001 wurde die Beamtin in den Justizvollzugsdienst aufgenommen. Sie ist ledig, kinderlos und weder straf- noch disziplinarrechtlich vorbelastet.

Die Dienstherrin legte eine Disziplinarklage ein, um sie aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Ca. 7 Monate im Jahr 2008 war sie mit einem Strafgefangenen liiert. Es wurden Briefe geschrieben, Zärtlichkeiten und Küsse ausgetauscht und nach mehrmaligem Oralverkehr auch einmalig am 28. Oktober 2008 Geschlechtsverkehr durchgeführt.  
Nachdem diese Handlungen zunächst bis Juni/Juli 2008 einvernehmlich waren, wollte die Beamtin den Kontakt sodann einstellen. Der Strafgefangene begann sie jedoch zu erpressen und gezielt zu bedrohen.

Wichtig: Trotz ihres entgegenstehenden Willens führte Sie die Beziehung von den ersten Erpressungsversuchen im Juni/Juli 2008 bis Ende Oktober 2008 fort.

Als der Gefangene zum 2. Mal Geschlechtsverkehr verlangte, vertraute sie sich Kollegen und der Anstaltsleiterin an.

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat der Disziplinarklage stattgegeben und die Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst entfernt (Urteil vom 17.09.2010, Az.: 7 K 238/09).

Die Beamtin hat ein schweres Dienstvergehen begangen. Schon die einvernehmlichen sexuellen Handlungen hätten wohl für eine Entfernung aus dem Dienst gereicht. Nach dem sie sich von dem Gefangenen hat erpressen, bedrohen und kontrollieren lassen, hätte umso mehr eine Veranlassung zur sofortigen Meldung bestanden.

Was halten Sie von diesem Urteil? Darf es Liebe im Knast geben?

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