20.02.2010

Kinder-Reisebett-Fall – jetzt ist das Urteil rechtskräftig!

Erinnern Sie sich noch an den Kinder-Reisebett-Fall?

Ein Arbeitnehmer arbeitete seit über 8 Jahren bei einem Abfallentsorgungsunternehmen. Er fand während der Arbeitszeit in einem Altpapiercontainer, dessen Inhalt zur Entsorgung bereitstand, einen Karton mit einem Kinder-Reisebett. Er nahm dieses Kinder-Reisebett an sich, ohne seinen Arbeitgeber zuvor um Erlaubnis zu fragen.  

Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos wegen eines angeblichen Diebstahls. Außerdem sei der Arbeitnehmer zuvor durch Abmahnungen darauf hingewiesen worden, dass auch die Mitnahme zu entsorgender Gegenstände verboten sei.

Der Arbeitnehmer ging natürlich gegen die Kündigung vor und das Arbeitsgericht Mannheim gab ihm Recht. Die Arbeitgeberin wollte es jedoch genau wissen und ging in Berufung zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Das wies am 10.02.2010, Az.: 13 Sa 59/09, die Berufung ab.

Auch das Landesarbeitsgericht war auf Seiten des Arbeitnehmers. An sich hat es die Mitnahme des Kinderbetts als Kündigungsgrund angesehen. Die Interessen des Arbeitnehmers waren aber vorrangig. Dabei war zu berücksichtigen, dass das Arbeitsverhältnis schon seit mehreren Jahren im Wesentlichen störungsfrei verlief und das Kinder-Reisebett keinen wirtschaftlichen Wert mehr besaß.

Neue Gesetzentwürfe zum Kündigungsschutz: Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie auch darauf hinweisen, dass die SPD-Fraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Danach soll bei Eigentums- und Vermögensdelikten, die sich auf geringwertige Gegenstände beschränken, beim ersten Mal im Regelfall nur eine Abmahnung ausgesprochen werden dürfen. Dieser Vorschlag wurde auch von der Linksfraktion aufgegriffen, die zudem einen Ausschluss von Verdachtskündigungen fordert. Große Aussichten auf Erfolg räume ich diesen Gesetzesentwürfen allerdings nicht ein.

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