01.01.2010

Kosten einer Kündigungsschutzklage

Frage: „Was kostet eine Kündigungsschutzklage vor Gericht? Ich arbeite seit 1,5 Jahren in einer Firma, die 6 Filialen in Deutschland hat. In unserer Filiale haben wir zu Dritt gearbeitet.  

Eine von uns war die Teamleiterin. Diese wollte nun zum 31. Dezember kündigen. Nunmehr hat mein Chef mir kurz nach Weihnachten mitgeteilt, dass er mir kündigen wolle. Die Kündigung würde ich jetzt Anfang Januar erhalten. Wenn ich nun die Kündigung bekomme, macht es Sinn dagegen vorzugehen? Was kostet mich ein solches Verfahren?“

Antwort: Es ist schade, dass Ihnen gekündigt werden soll. Ohne Vorlage der kompletten Unterlagen ist es natürlich schwierig zu entscheiden, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Grundsätzlich hängt es davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Das ist der Fall, wenn im Betrieb eine gewisse Arbeitnehmerzahl vorhanden ist (mehr als 10 in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer) und Sie länger als 6 Monate dort arbeiten. Dabei werden Teilbetriebe zusammengerechnet. Handelt es sich bei Ihrer Filiale also lediglich um einen unselbständigen Betriebsteil und zum Beispiel die Verwaltung, Lohnabrechnung u. ä. vom Hauptsitz aus erledigt wird, werden Sie die Betriebteile zusammen rechnen müssen. Dann haben Sie Kündigungsschutz.

Das bedeutet wiederum, dass Ihr Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung benötigt. Ob ein solcher Grund vorliegt, lässt sich nicht abschätzen. Ihr Arbeitgeber muss in einem Kündigungsrechtsstreit gegenüber dem Gericht darlegen, weshalb ein Arbeitsplatz wegfällt und weshalb es ausgerechnet Sie trifft. Dabei muss er natürlich auch die Sozialauswahl berücksichtigen und die Tatsache, dass Ihre Teamleiterin bereits gekündigt hatte. Vielleicht hätten Sie ja auch deren Stelle übernehmen können.

Ein Kündigungsschutzverfahren ist nicht ganz billig. Es richtet sich nach dem Gegenstandswert. Dieser errechnet sich im Regelfall aus 3 Brutto-Monatsverdiensten. Haben Sie also einen monatlichen Bruttoverdienst von 2.000 €, so beträgt der Gegenstandswert 6.000 €. Sie müssen dann mit Rechtsanwaltskosten von ca. 1.000 € rechnen. Die Gerichtsgebühren betragen zusätzlich ca. 200 €. Diese Kosten muss derjenige bezahlen, der den Rechtsstreit verliert.

Fazit: Gehen Sie zu einer Rechtsberatung und lassen Sie Ihre Kündigung ausführlich prüfen. Mit großer Wahrscheinlichkeit hat eine Kündigungsschutzklage gute Aussichten auf Erfolg.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
So wehren Sie sich gegen ein unrichtiges Zeugnis

Immer wieder landen Streitigkeiten um den Inhalt eines Arbeitszeugnisses vor den Arbeitsgerichten. In aller Regel verfolgen dabei Arbeitnehmer ihren Wunsch, bestimmte Aussagen im Zeugnis zu finden oder nicht zu finden. Probieren... Mehr lesen

23.10.2017
Ehe mit Chinesin – Kündigung!

Was für eine Unverschämtheit! Da heiratet ein Arbeitnehmer eine Chinesin und wird deshalb gekündigt. Die Begründung des Arbeitgebers: Sicherheitsrisiko!  Mehr lesen