04.11.2009

Kosten für ein Kündigungsschutzverfahren

Frage: „Ich habe eine Kündigung meines Arbeitsverhältnisses erhalten. Jetzt möchte ich dagegen vor Gericht vorgehen. Was kostet mich das eigentlich?“ 
Antwort: Die Kosten für ein solches Verfahren sind im Vorhinein nicht exakt zu bestimmen. Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten vor Gericht durch wen vorgenommen werden. Wichtig für Sie ist zunächst § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz zu kennen. Danach werden die außergerichtlichen Kosten in der I. Instanz nicht erstattet.
Das heißt übersetzt: Die Kosten für Ihren Anwalt bekommen Sie nicht erstattet, auch wenn Sie gewinnen. Natürlich müssen Sie auch nicht die Anwaltskosten Ihres Arbeitgebers übernehmen, wenn Sie verlieren. Das gilt aber, wie gesagt, nur in der I. Instanz.

Generell berechnen sich die Gerichts- und die Rechtsanwaltsgebühren aus dem Gegenstandswert. Bei Kündigungsschutzverfahren legen Sie in aller Regel einen Gegenstandswert von 3 Bruttomonatsgehälter zunächst zugrunde. Haben Sie also pro Monat brutto 2.000 € verdient, gehen Sie von einem Gegenstandswert von 6.000 € aus. Die Gerichtskosten betragen in der I. Instanz dann 272 €. Endet das Verfahren durch einen Vergleich, fallen überhaupt keine Kosten an!

Teurer sind dann schon die Rechtsanwaltskosten. Auch hier kommt es natürlich darauf an, welche Tätigkeiten Ihr Rechtsanwalt tatsächlich entfacht.

Beauftragen Sie ihn mit der Einreichung der Klage und wird er außergerichtlich nicht tätig, entstehen nur die Gebühren vor Gericht. Das sind bei einem Gegenstandswert von 6.000 € und der Wahrnehmung von mehreren Gerichtsterminen inklusive Umsatzsteuer 1.029,35 €. Dabei sind die Post- und Telekommunikationskosten mit pauschal 20 € bereits beinhaltet. Es ist auch egal, wie viele Gerichtstermine stattfinden. Dafür erhält, mit Ausnahme von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeldern, Ihr Anwalt jedenfalls keine höheren Gebühren. Sollten Sie noch einen Vergleich abschließen, kommen inklusive Umsatzsteuer nochmals 402,22 € hinzu.

Fazit: Die Kosten sind recht hoch. Haben Sie kein allzu großes Einkommen oder Vermögen, sollten Sie stets über die Beantragung von Prozesskostenhilfe nachdenken. Dann zahlt der Staat die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.

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