21.12.2010

Kündigung, Beleidigung – Und was ist mit dem Geld?

Immer wieder passiert Arbeitnehmern Folgendes: Sie erhalten die Kündigung zum Monatsende. Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer aber eigentlich gerne sofort loswerden und schikaniert und beleidigt ihn so lange, bis dieser nicht mehr kann.  
So ist es auch in einem aktuellen Fall geschehen. Die Kündigung erfolgte Ende November zu Ende Dezember. Dann begann für den Arbeitnehmer ein richtiges Spießrutenlaufen, was mit Geschrei, Beleidigungen und Schreien im Beisein von Kunden am 15. Dezember sein Ende nahm. Der Arbeitnehmer ging nach Hause und ließ sich das unverschämte Verhalten seines Arbeitgebers nicht länger bieten. Und jetzt?

Hier könnte der Arbeitnehmer tatsächlich an eine schwierige Situation kommen. Wenn er unentschuldigt dem Arbeitsplatz fern bleibt, kann es sein, dass der Arbeitgeber noch eine fristlose Kündigung mit allen Konsequenzen nachschiebt, insbesondere dem Eintritt einer Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes.
Und vermutlich fehlt der Kollege auch unentschuldigt, da allein das Anschreien und Beleidigen an sich genommen vielleicht ein Grund ist, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnt und Abhilfe verlangt. Er darf jedoch nicht einfach zu Hause bleiben.

Was ist also zu tun? In einem solchen Fall ist stets auch an eine Arbeitsunfähigkeit zu denken. Wenn der Arbeitnehmer wirklich so fertig ist, dass er nicht mehr arbeiten kann, sollte er dies mit seinem Arzt besprechen. Sie können auch selbst eine Kündigung aussprechen. Dann sollten Sie die Vorkommnisse mit Ihrem Arbeitgeber jedoch genau dokumentieren. Auch die Arbeitsagentur prüft die Angaben ganz genau. Es will wissen, ob ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung in einem solchen Fall vorgelegen hat.

Fazit: Der Gang zum Arzt ist bei Vorliegen von Beschwerden vermutlich nicht der schlechteste Rat.

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