03.09.2010

Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung?

Eine Arbeitnehmerin hat Ihren Arbeitsvertrag gekündigt. Das geht natürlich nur schriftlich. Sie hat ein Kündigungsschreiben verfasst und es ihrem Arbeitgeber gegeben. Dieser hat es genommen und darunter geschrieben: „Einverstanden, zu dem oben angegebenen Datum, endet das Arbeitsverhältnis.“ Weiter hat er das Kündigungsschreiben ebenfalls unterschrieben. Liegt nun eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag vor? Diese Frage kann für die Beurteilung, ob Sie eine Sperrfrist bei dem Bezug des Arbeitslosengeldes erhalten oder nicht, wichtig sein.  

Die Lösung: Haben Sie eine Kündigung überreicht, ist diese zugegangen. Die Kündigung ist damit in der Welt und kann nicht mehr zu einem Aufhebungsvertrag werden. Fügt Ihr Arbeitgeber nunmehr etwas in Ihr Kündigungsschreiben ein oder erklärt er sich auf dem Kündigungsschreiben mit der Kündigung einverstanden und unterschreibt diese wie in dem vorgenannten Fall, hat es keine Auswirkungen auf die Kündigung selber.

Wichtig: Durch ein solches Verhalten des Arbeitgebers haben Sie Rechtssicherheit. Sie wissen, dass Ihr Arbeitgeber die Kündigung zu dem von Ihnen ausgesprochenen Datum akzeptiert.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Wärterin liebt Drogen-Knasti – Rauswurf!

Was halten Sie von dem neuen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11.01.2010, Az.: 3 A 11186/09.OVG: Muss eine Strafvollzugsbeamtin wegen einer Liebesbeziehung mit einem drogenabhängigen Strafgefangenen gehen?... Mehr lesen

23.10.2017
Abgeltung nach freiwilligem Verzicht auf Urlaub?

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung sorgt immer wieder für Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und ehemaligen Beschäftigten. Nachdem die Abgeltung von Urlaubsansprüchen eine Zeit lang recht großzügig gehandhabt wurde,... Mehr lesen