05.12.2009

Kündigung und Kündigungsgründe

Frage: „Bin ich verpflichtet als Arbeitnehmer Gründe bei meiner Kündigung anzugeben? Ich arbeite seit 6 Jahren bei einem Unternehmen und möchte nun zu einem Wettbewerber wechseln. Bin ich nun verpflichtet, dem Arbeitgeber den Wechsel zu den Wettbewerber mitzuteilen oder kann ich ohne Angabe von Gründen einfach so kündigen?“ 

Antwort: Da kann ich Sie beruhigen. Sie können ohne Angabe von Gründen kündigen. Nur, wenn Sie eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen wollen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber auf dessen Verlangen hin den Kündigungsgrund unverzüglich mitteilen.

Es ist aber sonst schlicht und ergreifend Ihre Entscheidung, wenn Sie kündigen wollen. Selbst der Wechsel zu einem Wettbewerber ist von dem Recht der Berufsausübungsfreiheit gedeckt. Aufpassen müssen Sie nur, falls Sie in Ihrem Arbeitsvertrag ein Wettbewerbsverbot vereinbart haben. Das ist aber ausgesprochen selten, da Ihnen in diesem Fall Ihr Arbeitgeber eine recht hohe Entschädigung zahlen muss. Ein weiterer Problempunkt ist es natürlich auch, dass Sie auch nachvertraglich vertraulichen Informationen und Betriebsinterna Ihres alten Arbeitgebers nicht Ihrem neuen Arbeitgeber verraten dürfen.

Fazit: Sie können auch ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen. Denken Sie daran, dass Sie keine Betriebsgeheimnisse verraten!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Nutzen Sie das optionale Statusfeststellungsverfahren

Sind Sie als Selbständiger tätig, meinen jedoch, eigentlich Arbeitnehmer zu sein? Die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt, ist nicht immer einfach zu klären. Dabei hat es für Sie als vermeintlichem Arbeitnehmer... Mehr lesen

23.10.2017
Arbeitszeitkonten – mehr Freiräume durch flexible Arbeitszeitmodelle

Arbeitszeitkonten sind aus kaum einem Unternehmen wegzudenken. Doch in der Praxis ist damit eine Vielzahl von Fragen verbunden: Welche flexiblen Arbeitszeitmodelle gibt es? Welche rechtlichen Restriktionen müssen beachtet werden?... Mehr lesen