15.02.2010

Kündigung und Wiedereinstellung – machen Sie jetzt nichts falsch!

Nach einer ausgesprochenen Kündigung geschieht es gelegentlich, dass Arbeitgeber den gekündigten Arbeitnehmer wieder einstellen wollen. Mit diesem Problem beschäftigt sich auch eine heutige Leserfrage, die ich sinngemäß wiedergebe.

Frage: „Ich wurde ohne Grund entlassen. Ich arbeite seit über 3 Jahren bei der Firma. Wir haben genug Arbeit und nach mir wurden auch noch mehrere Kollegen eingestellt. Insgesamt sind wir ca. 60 Leute. Ich habe gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. Ende Februar kommt es zur Gerichtsverhandlung. Nun hat am Freitag mein Chef angerufen, dass er mich ab dem 01. März wieder einstellen will. Im gesamten Februar habe ich aber schon nicht mehr gearbeitet. Was passiert jetzt? Findet die Gerichtsverhandlung trotzdem statt?“ 
 
Aber nun zur Antwort auf die Frage
: Ja, die Gerichtsverhandlung findet auf jeden Fall statt. Darauf sollten Sie auch pochen. Bisher haben Sie nichts schriftliches, sondern lediglich die Zusage Ihres Ex-Chefs, dass er Sie wieder einstellen will. Hier gibt es natürlich verschiedene Dinge zu regeln, insbesondere sollte Ihr Ex-Chef das schriftlich dem Arbeitsgericht mitteilen. Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass Ihr Arbeitsverhältnis durchgehend und ohne Unterbrechungen fortgelaufen ist. Nur dann erhalten Sie auch den Lohn für den Monat Februar 2010, der Ihnen im jeden Fall noch zusteht. Hat Ihr Arbeitgeber nämlich tatsächlich „ohne Gründe“ Ihnen gekündigt, würden Sie die Kündigungsschutzklage gewinnen. Dann muss Ihr Chef Sie wieder einstellen und den gesamten Lohn, auch wenn Sie nicht gearbeitet haben, nachzahlen.

Also: Wenn schriftlich nichts weiter von Ihrem Chef kommt, sollten Sie auf jeden Fall den Termin vor dem Arbeitsgericht wahrnehmen. Dort können Sie sich mit Ihrem Chef über vieles einigen. Das kann dann gleich vom Richter protokolliert werden. Damit haben Sie dann die genügende Rechtssicherheit.

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