„Herr Schrader, ich habe ein großes Problem. Ich bin in Ausbildung und mein Arbeitgeber ist in Insolvenz gegangen. Ich habe dann ziemlich rasch einen Nachfolgebetrieb gefunden, der jedoch die letzten 2 Monate die Ausbildungsvergütung einfach auf die Hälfte reduziert hat. Jetzt wurde mir nach Ablauf der Probezeit gekündigt. Im Sommer 2010 habe ich meine Abschlussprüfung. Was soll ich jetzt tun?“
Antwort: „Sie sollten schnellstmöglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Ärgerlich ist es natürlich immer, wenn ein Betrieb insolvent wird. Als Arbeitnehmer kann man in der Regel nicht viel tun, es sei denn, der Betrieb wird nach der Insolvenz fortgeführt.
Aber Sie haben ja bereits einen neuen Arbeitsplatz gefunden. Gesetzlich ist eine 4-monatige Probezeit vorgesehen. Nach Ablauf der Probezeit können Sie nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies sind also schwerwiegende Gründe wie bspw. bei einem Diebstahl, einer Beleidigung des Arbeitgebers oder Ähnlichem.
Dazu kommt noch, dass eine Kündigung umso schwerer für den Arbeitgeber durchzusetzen sein wird, je näher die Prüfung liegt.
Also: Gehen Sie zu einem Anwalt und gehen Sie gegen die Kündigung vor. Und natürlich ist eine einseitige Reduzierung der Ausbildungsvergütung nicht möglich. Zudem sollten Sie bei der „Aufsichtsbehörde“, die Ihren Berufsausbildungsvertrag genehmigt hat, eine Mitteilung machen.