16.03.2010

Kündigung wegen Führerscheinverlust – das ist möglich

Sind Sie als Fahrer tätig und ist Ihr Führerschein in Gefahr? Dann könnten Sie auch schnell Ihren Arbeitsplatz verlieren. Der Entzug der Fahrerlaubnis für eine längere Zeit rechtfertigt regelmäßig eine personenbedingte Kündigung. Dabei ist es allerdings unerheblich, ob der Verlust der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol oder beispielsweise wegen einer Minderung der Sehfähigkeit eingetreten ist. Voraussetzung ist stets, dass die Haupttätigkeit ohne die Fahrerlaubnis nicht ausgeübt werden kann. Ihr Arbeitgeber muss stets prüfen, ob der Mitarbeiter nicht dauerhaft mit einer anderen Arbeit beschäftigt werden kann, beispielsweise im Innendienst.  
Liegt keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit vor, ist eine Kündigung in aller Regel sozial gerechtfertigt.

Die Fahrerlaubnis kann übrigens schnell entzogen werden. Das musste auch ein Fahrer vor dem Verwaltungsgericht Mainz erkennen. Er war bei einer Personenkontrolle mit einem Tütchen mit einer Kapsel, in der 0,3 Gramm Amphetamin enthalten war, erwischt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den jungen Mann auf, innerhalb von 2 Tagen ein Drogenscreening erstellen zu lassen. Nachdem er dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen. Und das zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Mainz aktuell in einem Beschluss vom 25.02.2010, Az.: 3 L 69/10.MZ entschieden hat. Allein der auf Eigenkonsum des Antragstellers hindeutende Besitz des Amphetamins lasse eine mangelnde Eignung zur Führung eines Fahrzeugs schließen.

Also: Hände weg von Drogen! Ihr Führerschein ist auch dann in Gefahr, wenn Sie mit Drogen erwischt werden, obwohl Sie gar nicht ein Fahrzeug bewegen! Und mit dem Verlust des Führerscheins ist auch Ihre Arbeitsstelle in Gefahr!

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