24.11.2010

Kündigung wegen „Strom-Klau“ im Wert von 1,8 Cent

Der Fall: Ein langjähriger Angestellter hatte seinen Elektroroller am Arbeitsplatz aufgeladen. Das kostete etwa 1,8 Cent. Als der Arbeitgeber hiervon erfuhr, entließ er den Beschäftigten fristlos. Der Angestellte klagte dagegen und gewann.

Das Urteil: Die Richter hielten die Kündigung für unwirksam, weil der Angestellte 19 Jahre reibungslos im Unternehmen beschäftigt war. Nur dieses eine Mal gab es Ärger (LAG Hamm, 25.8.2010, 16 Sa 260/10).

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