20.08.2009

Kündigungsgründe – nicht immer darf Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden

Benötigt Ihr Arbeitgeber für die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses einen Grund?

Der Grundsatz wird viele überraschen: 
Nein, er braucht keinen Grund!

Aber dazu gibt es viele Ausnahmen. Hier das Wichtigste:

Ein Kündigungsgrund ist dann erforderlich, wenn Ihr Arbeitsverhältnis dem allgemeinen Kündigungsschutz unterliegt. Dies ist der Fall, wenn Sie länger als 6 Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt sind und er mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt. Dann muss er einen Kündigungsgrund nachweisen können.

Gleiches gilt, wenn der so genannte besondere Kündigungsschutz greift, Sie also ordentlich unkündbar sind. Das trifft insbesondere zu, falls Sie ein Betriebsrat, ein Auszubildender, ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, eine schwangere Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Elternzeit sind.

Auch für eine fristlose außerordentliche Kündigung braucht Ihr Arbeitgeber einen wichtigen Grund. Das ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverstößen wie bspw. einem Diebstahl der Fall.

Zum Schluss noch ein Tipp:

Binnen 3 Wochen sollten Sie gegen eine Kündigung gerichtlich vorgehen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag der Zustellung Ihrer Kündigung folgt.

Beispiel: Sie haben eine Kündigung am 04.05. erhalten. Eine Klage muss bis zum 25.05. bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein.

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