19.08.2009

So prüfen Sie eine betriebsbedingte Kündigung

Nicht nur in Zeiten der Wirtschaftskrise spielen betriebsbedingte Kündigungen eine immer wichtiger werdende Rolle. Eine betriebsbedingten Kündigung liegt dann vor, wenn Ihr Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Personal abbauen möchte. Das kann z.B. sein bei Umsatzrückgang, Strukturänderungen im Unternehmen, Wechsel des Unternehmenskonzepts.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann Ihr Arbeitgeber aber nicht einfach dem Mitarbeiter kündigen, den er schon lange kündigen wollte. Er hat vielmehr eine sogenannte Sozialauswahl vorzunehmen, also dem Mitarbeiter zu kündigen, den die Kündigung aus sozialen Gründen am wenigsten treffen wird. Und genau hier liegt eine Ihrer Chancen, denn oftmals machen Arbeitgeber bei der Sozialauswahl Fehler.

Tipp:

Die unternehmerische Entscheidung, die zum Abbau von Arbeitsplätzen führt, ist von den Arbeitsgerichten nur begrenzt überprüfbar. Insbesondere können und dürfen die Arbeitsgerichte in der Regel nicht prüfen, ob diese Entscheidung wirtschaftlich sinnvoll ist. Daher ist es oft Erfolg versprechender im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zumindest auch mit einer fehlerhaften Sozialauswahl, zu argumentieren. Achten Sie darauf, dass Sie die Klagefrist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung einhalt

Nicht nur in Zeiten der Wirtschaftskrise spielen betriebsbedingte Kündigungen eine immer wichtiger werdende Rolle. Eine betriebsbedingten Kündigung liegt dann vor, wenn Ihr Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Personal abbauen möchte. Das kann z.B. sein bei Umsatzrückgang, Strukturänderungen im Unternehmen, Wechsel des Unternehmenskonzepts.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann Ihr Arbeitgeber aber nicht einfach dem Mitarbeiter kündigen, den er schon lange kündigen wollte. Er hat vielmehr eine sogenannte Sozialauswahl vorzunehmen, also dem Mitarbeiter zu kündigen, den die Kündigung aus sozialen Gründen am wenigsten treffen wird. Und genau hier liegt eine Ihrer Chancen, denn oftmals machen Arbeitgeber bei der Sozialauswahl Fehler.
Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, können Sie anhand dieser Checkliste prüfen, ob die Kündigung gerechtfertigt sein kann oder ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen.

Checkliste: verhaltensbedingte Kündigung
Prüfungspunkt Bedeutung / Anmerkung
Spätestens wenn Sie auch nur in einer Zeile kein Kreuz machen konnten, lohnt sich auf jeden Fall der Gang zum Anwalt. Achten Sie dabei darauf, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, beim Arbeitsgericht sein muss. Vereinbaren Sie so rechtzeitig einen Termin beim Anwalt, damit dieser noch Zeit hat, die Klage vorzubereiten.

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