26.10.2010

Verbotene Privatfahrten mit dem Dienstfahrzeug – Kündigungsgrund?

Fahren Sie beruflich ein Fahrzeug? Sind Sie vielleicht Auslieferungsfahrer in einem Paketservice, LKW-Fahrer in einer Spedition oder Fahrer eines Krankenfahrzeuges? Dann wird Sie diese Frage interessieren: Dürfen Sie gelegentliche Privatfahrten mit dem Fahrzeug machen? Was ist mit dem kleinen Umweg von 300 Metern zur nächsten Würstchenbude, um dort die Mittagspause zu verbringen? 
Vorsicht! Sie riskieren Ihren Job! Ist Ihnen diese Privatnutzung nicht erlaubt worden, dürfen Sie keinerlei Privatfahrten, auch nicht kleinste Umwege, machen. So erging es auch einem Arbeitnehmer in folgendem Fall: Ein angestellter Kraftfahrer hat mit seinem Firmen-LKW private Fahrten vom Betriebsgelände zu seinem Wohnort gemacht. Als der Arbeitgeber dies erfuhr, kündigte er ordentlich verhaltensbedingt.

Der Arbeitnehmer ging dagegen vor und klagte gegen die Kündigung. Sein wichtigstes Argument: Er hätte zunächst abgemahnt werden müssen, da der Niederlassungsleiter Kenntnis über die Fahrten hatte.

Stimmt, sagten die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 02.11.2009, Az.: 5 Sa 625/09). Grundsätzlich müsse eine Abmahnung erfolgen, bevor wegen einer unerlaubten Privatnutzung eine Kündigung ausgesprochen werden könne. In diesem Fall komme noch erschwerend hinzu, dass der Niederlassungsleiter von den gelegentlichen privaten Nutzungen wusste und diese widerspruchslos geduldet habe.

Fazit: Eine unerlaubte private Nutzung ist eine Vertragsverletzung, die vor einer Kündigung in der Regel abgemahnt werden muss. Verboten ist die private Nutzung trotzdem!

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