Heute kommen wir zu den wichtigsten Kündigungsgründen für eine verhaltenbedingte Kündigung. Ich möchte Ihnen diese beispielhaft einmal aufzählen:
Wichtig: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Sie vor Ausspruch der Kündigung anzuhören. Falls Sie wissen, dass Ihnen eine Kündigung droht, suchen Sie daher von sich aus das Gespräch.
Stets ist für Ihren Arbeitgeber eine Interessenabwägung wichtig. Die muss Ihr Chef durchführen, bevor er eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann, sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Bei der Abwägung hat er beispielsweise folgendes zu berücksichtigen:
Wichtig: Viele verhaltensbedingte Kündigungen sind bereits aufgrund einer fehlerhaften Interessenabwägung gescheitert.