24.10.2009

Verlängerung Wehrdienst – was ist mit dem Kündigungsschutz?

Gestern hat mich ein Soldat angerufen. Er schilderte mir folgenden Fall:
„Ich habe bereits 2,5 Jahre bei einem Unternehmen gearbeitet, bis ich zum Grundwehrdienst eingezogen wurde. Nun ist der Grundwehrdienst fast beendet und ich möchte Zeitsoldat werden. Gilt auch dafür der Kündigungsschutz, und kann ich später in mein Arbeitsverhältnis zurück?“ 
Antwort: Kündigungsschutz gilt für Arbeitnehmer von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung. In diesen Fällen darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich kündigen. Nur das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dabei darf natürlich die Einberufung zum Wehrdienst als wichtiger Grund nicht vom Arbeitgeber verwendet werden.

Ihre Entscheidung, Zeitsoldat zu werden, berechtigt den Arbeitgeber also zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Sie sind dann nicht mehr geschützt. Die entsprechende Regelung findet sich in § 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes.

Während des Grundwehrdienstes ruht Ihr Arbeitsverhältnis. Mit Ende des Grundwehrdienstes leben die Rechte und Pflichten wieder auf. Sie sind dann auch verpflichtet, wieder zur Arbeit zu erscheinen.

Also: Denken Sie in diesem Fall über eine Eigenkündigung nach.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Schadenersatz bei Verlust der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber hat aktuell die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 verloren. Da sie ausnahmsweise auch für das Jahr 2011 gilt, hat der Arbeitnehmer nun viel Lauferei: Er muss zum Finanzamt und sich Ersatz besorgen.   Mehr lesen

23.10.2017
Firmeninhaberwechsel – Anspruch auf Zeugnis gegen alle Firmen

Unternehmen werden häufig verkauft, firmieren um und der ursprüngliche Arbeitgeber ist nach einigen Jahren nicht mehr der, bei dem Sie ursprünglich begonnen haben. Ein Bespiel: Sie haben im Jahr 1990 bei der X-GmbH begonnen.... Mehr lesen