Haben Sie eine Vorratskündigung erhalten? Wann spricht der Arbeitgeber davon?
Hier die Antwort: Eine Vorratskündigung ist zunächst eine ganz normale Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Sie wird häufig lange Zeit vor dem tatsächlichen Beendigungsdatum ausgesprochen.
Ein Beispiel: Ein Reinigungsunternehmen hatte einen befristeten Auftrag angenommen. Es ist noch offen, ob dieser laufende Reinigungsvertrag verlängert wird oder nicht. An einer neuen Ausschreibung hat sich das Unternehmen beteiligt. Es ist allerdings noch offen, ob die Neuvergabe an dieses Unternehmen erfolgen wird. Deshalb entschließt es sich, eine Vorratskündigung auszusprechen. Es kündigt ein Arbeitsverhältnis heute am 26. März zum 30.09.2010.
Eine solche betriebsbedingte Kündigung kommt also nur in Betracht, wenn bei Ausspruch der Kündigung auf Grund einer vernünftigen betriebswirtschaftlichen Prognose davon auszugehen ist, dass zum Zeitpunkt des Kündigungstermins eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht mehr besteht.
Tipp: Ob diese Kündigung wirklich sozial gerechtfertigt ist und das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet wird, lässt sich häufig im Vorfeld nicht feststellen. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall binnen 3 Wochen nach Erhalt einer solchen Kündigung Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen.