27.01.2011

WDR-Redakteur muss wieder eingestellt werden

Die Schleichwerbung im öffentlich rechtlichen Fernsehen zieht immer weitere Kreise. Nun wurde auch einem bekannten Redakteur und Autor des WDRs eine solche Schleichwerbung unterstellt.  
Ihm wurde vorgeworfen, in einem Filmbericht über ein Medikament berichtet zu haben. Dieses sei angeblich wirkungsvoll, jedoch von der Pharmaindustrie abgelehnt worden. Das ist soweit auch nicht zu beanstanden. Das Problem bei der Geschichte: Zeitgleich mit der Einführung des Medikaments auf dem Markt hat der Redakteur ein eigenes Buch herausgebracht. Das Thema dieses Buches belief sich genau zu dem Thema, zu dem er den Fernsehbericht gemacht hatte.

Das wollte sich der WDR nicht bieten lassen. Nach dessen Meinung ergebe sich aus einer Vielzahl von E-Mails, dass die Fernsehsendung, die Markteinführung des Medikaments und das Erscheinen des Buches aufeinander abgestimmt gewesen wären.

Das Arbeitsgericht Köln hat sich mit diesen Argumenten gar nicht so sehr auseinandergesetzt. Da der Arbeitnehmer bereits seit 1988 beim WDR als Redakteur und Autor beschäftigt war und bereits zahlreiche Auszeichnungen für seine journalistische Arbeit erhalten hatte, hielt es die Kündigung schlicht und ergreifend für unwirksam. Nach der vorgenommenen Interessenabwägung sei eine Kündigung angesichts des langjährigen Arbeitsverhältnisses nicht gerechtfertigt gewesen (Urteil vom 20.01.2011, Az.: 6 Ca 4641/10). Glück gehabt!

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