Frohe Weihnachten!
Hatten Sie auch gestern einen schönen Heiligen Abend? Ich finde es immer richtig gemütlich, wenn alle vor dem Tannenbaum sitzen und die Geschenke auspacken können. Am meisten freue ich mich dann über meinen großen Weihnachtsteller voller Süßigkeiten, auf den ich auch mit über 40 Jahren noch bestehe. Und wehe, ein anderer geht an diesen Teller! Das ist Diebstahl und wird mit Höchststrafe geahndet. Ich habe mir dazu folgende Regelung einfallen lassen
Nimmt jemand etwas von meinem Weihnachtsteller herunter, bekomme ich zwei Teile nach meiner Auswahl von ihm zurück. Das wirkt! Versuchen Sie es selbst einmal.
Damit wären wir auch gleich beim Thema: Wie geht es wohl mit den Bagatellkündigungen wegen kleinster Diebstähle und Unterschlagungen in Betrieben im Jahr 2011 weiter? Was wurde in diesem Kalenderjahr nicht alles diskutiert: Kündigung wegen gegessener Pommes, Frikadellen, unterschlagener Pfandbons, selbst erstellter Pfandbons, der Diebstahl eines Kinderwagens vom Müll und vieles mehr.
Bis zum Emmely-Fall, der Kassiererin, die Pfandbons für wenige Cent unterschlagen hatte, war die Rechtslage in Deutschland klar – wenn auch nicht immer richtig: Selbst kleinste Diebstähle und Unterschlagungen konnten mit einer fristlosen Kündigung geahndet werden. Das ist nun nicht mehr so. Trotzdem sollten Arbeitnehmer aufpassen. Bei kurzen Betriebszugehörigkeiten wird die fristlose Kündigung auch bei Bagatelldelikten durchgehen.
So, und nun muss ich auf meinen Schokoladen-Teller aufpassen, damit hier nicht Ähnliches passiert ….