01.02.2010

Wer hat Ihre Kündigung unterschrieben?

Eine Arzthelferin hat sich sehr geschickt gegen eine Kündigung gewehrt. Sie hat einfach einmal genau nachgeschaut, wer die Kündigung unterschrieben hat.

Der Fall im Einzelnen: Die Arzthelferin war bei einer Gemeinschaftspraxis, die aus 2 Ärzten bestand, beschäftigt. Dann kam die Kündigung. Das Kündigungsschreiben enthielt den Briefkopf der Gemeinschaftspraxis und war im Plural verfasst („Zu unserem Bedauern sehen wir uns gezwungen, … Ihnen zu kündigen“). Unterschrieben hat die Kündigung nur einer der Ärzte mit seinem Namen.

Gegen die Kündigung legte die Arzthelferin Kündigungsschutzklage ein. 
Sie meinte, dass dem gesetzlichen Schriftformerfordernis nicht genüge getan sei, da nur einer der Ärzte unterschrieben hatte.

Das Arbeitsgericht Osnabrück gab der Arzthelferin Recht, ebenso wie das Landesarbeitsgericht Hannover (Urteil vom 11.12.2009, Az.: 10 Sa 594/09). Dieses meinte, dass der Arbeitnehmer erkennen können muss, dass die Kündigung tatsächlich vom Arbeitgeber herrührt. Besteht der Arbeitgeber aber aus mehreren Personen, müssen auch alle unterschreiben.

Fazit: Es lohnt sich für Sie also, Ihr Kündigungsschreiben einmal genau zu untersuchen. Vielleicht hat Ihr Arbeitgeber den einen oder anderen Fehler gemacht. Schauen Sie sich bei dieser Gelegenheit auch einmal genau den Briefkopf an. Hat wirklich genau die Gesellschaft gekündigt, bei der Sie auch angestellt sind?

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Betriebsbedingte Kündigung Runde 1 + 2

Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Vor allem mit einer betriebsbedingten Kündigung, die nicht die Folge eines Fehlverhaltens ist, sondern sich auf betriebsinterne Gründe stützt, können Sie kaum rechnen.

Sie haben zwar sicher bemerkt, dass Ihr Unternehmen schlechte Zeiten durchmacht, aber nicht gedacht, dass es tatsächlich zu Kündigungen kommen würde. In einem solchen Fall dürfen Sie aber trotz aller Überraschung nicht in eine „Schockstarre“ verfallen.

Im Gegenteil: Sobald Sie die Kündigung Ihres Arbeitgebers in den Händen halten, müssen Sie reagieren. Denn nur wer richtig und rechtzeitig handelt, kassiert von seinem Arbeitgeber eine hohe Abfindung.

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