07.12.2010

Wer kann Zeugen beim Arbeitsgericht laden?

Um die Ladung von Zeugen gibt es immer wieder Probleme. Vielfach sind Arbeitnehmer unsicher, wer wann welche Zeugen zu einem Gerichtstermin einladen kann und vor allen Dingen, ob die Zeugen auch aussagen müssen. Die Kernfrage lautet dann häufig noch: Werden die Zeugen auch die Wahrheit sagen? 
Aber langsam, immer der Reihe nach: Jede Partei, also sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, kann für Tatsachen Zeugen benennen. Erforderlich werden Zeugen nur dann, wenn eine Sache streitig ist.

Ein Beispiel: Einem Arbeitnehmer wurde gekündigt, da er angeblich den Arbeitgeber beleidigt hatte. Der Arbeitnehmer gibt die Beleidigung zu. Ein Zeuge ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Bestreitet er die Beleidigung, muss der Arbeitgeber sie beweisen. Er kann nun Personen benennen, die die Beleidigung gehört haben.

Und wer lädt die Zeugen? Die Zeugen werden durch das Gericht selber geladen. Dafür ist weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber zuständig. Die Zeugen bekommen eine Aufforderung vor Gericht zu erscheinen. Kommen Sie nicht, werden Sie im Regelfall mit einem Ordnungsgeld belegt. Erscheinen Sie auch das zweite Mal nicht, werden Sie vorgeführt. Das ist eine sehr unangenehme Angelegenheit, die Polizei kommt und holt Sie ab. Das hört sich zunächst komfortabel an, ist es aber nicht. Die Polizei kommt nämlich nicht kurz vor dem Termin, sondern unter Umständen schon einige Tage vorher, so dass es sein kann, dass man mehrere Tage im Gefängnis verbringt. Das ist auch der Regelfall, wenn der Zeuge eine weite Anreise vor sich hat. Dann geht es nämlich mit dem Gefangenensammeltransport weiter und der fährt nicht an einem Tag die direkte Strecke!

Sind die Zeugen nun in der Verhandlung alle da, werden sie der Reihe nach befragt. Zwar wird häufig vor Gericht gelogen, allzu große Angst, dass Zeugen die Unwahrheit sagen, hätte ich jedoch nicht. Meist lügen die Prozessparteien selber, die Zeugen eher seltener. Sie haben im Regelfall kein Interesse am Ausgang des Streites und wissen genau, dass sie sich bei einer falschen Aussage strafbar machen. Werden Sie vereidigt, steht sogar Gefängnisstrafe vor einer falschen Aussage! Und: Sie müssen aussagen!

Am Ende der Aussage werden Sie vom Richter gefragt, ob ihnen Kosten entstanden sind. Diese können sie dann geltend machen. Die Auslagen zahlt hinterher die Partei, die den Rechtsstreit verloren hat. Das sind meistens vor den Arbeitsgerichten die Arbeitgeber!

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