22.09.2010

Wirksame Verdachtskündigung wegen Falschgeld

Dieser Arbeitnehmerin hat nun wirklich niemand geglaubt: Sie war bei der Stadt Dortmund im Straßenverkehrsamt beschäftigt. Dort hat sie auf Gebühren kassiert. Als eine Kassenprüfung erfolgte, wurde in der Kasse Falschgeld gefunden. Die Arbeitgeberin, die Stadt Dortmund, ging davon aus, dass die Arbeitnehmerin Geld aus der Kasse gegen Falschgeld getauscht hatte.  
Das Problem: Das Falschgeld war sehr leicht als Fälschung zu erkennen. Bei der Inaugenscheinnahme durch das Gericht stellte sich heraus, dass die Fälschungen dilettantisch gemacht und sofort erkennbar waren. Vor- und Rückseite waren zusammengeklebt. Farblich entsprachen sie nicht den echten Geldscheinen und die Ränder waren ungleichmäßig. Das Hologramm war auffällig anders. Deshalb konnte nicht nachvollzogen werden, warum der Arbeitnehmerin dies beim Empfang der Geldscheine nicht aufgefallen war. Sie wollte sich damit herausreden, dass der Kassenautomat häufiger Geldscheine nicht genommen habe. Deshalb habe sie Scheine aussortiert und durch eigene, private Geldscheine ersetzt.

Nachdem der Mitarbeiterin eine Verdachtskündigung ausgesprochen wurde, klagte sie dagegen. Vor dem Arbeitsgericht Dortmund und dem Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 26.08.2010, Az.: 17 Sa 537/10, hat sie allerdings verloren.

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