16.10.2017

Die wichtigsten Infos zur Umsetzung der UN-BRK in der Bundesrepublik im Überblick

Damit die UN-BRK im Alltag der Menschen ankommt, hat die Bundesregierung 2011 einen Nationalen Aktionsplan (NAP 1.0) verabschiedet, an dem sich Bund, Länder und Kommunen orientieren sollten. 2016 folgte darauf aufbauend der 2. Aktionsplan (NAP 2.0). Die folgende Übersicht verschafft Ihnen einen zeitlichen Überblick über die Entwicklungen in der Umsetzung der Konvention.

Übersicht: Umsetzung der UN-BRK in der Bundesrepublik Deutschland

  • 2009: – Die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte nimmt ihre Arbeit auf.
  • 2011: – NAP 1.0 wird durch die Bundesregierung verabschiedet; Die Bundesrepublik Deutschland reicht den ersten Staatenbericht zur Vorlage bei der UN ein.
  • März 2015: Die Monitoring-Stelle reicht einen Parallelbericht beim UN-Fachausschuss ein. Dieser stellt ein großes Umsetzungsdefizit allgemein und bezüglich der Teilhabe am Arbeitsleben (Art. 27 UN-BRK) fest.
  • Empfehlungen: Abschaffung von Doppelstrukturen: sukzessiver Abbau der Behindertenwerkstätten zugunsten einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmark; Zugänglichkeit sicherstellen (Art. 4 UN-BRK), vor allem Privatwirtschaft zu ausreichender Barrierefreiheit verpflichten; Diskriminierungsschutz (Art. 5 UN-BRK) ausbauen
  • April 2015: Der Bericht des UN-Fachausschusses zum Umsetzungsstand der UN-BRK äußert deutliche Kritik und entspricht dem Parallelbericht in weiten Teilen. Für die Teilhabe am Arbeitsleben empfiehlt der Bericht nachdrücklich, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen.
  • Juni 2016: NAP 2.0 wird verabschiedet, der die behindertenpolitische Gesamtstrategie der Bundesregierung fortschreibt.

Mein Tipp

Nutzen Sie diese Übersicht, um die UN-BRK für Ihre tägliche Arbeit besser einordnen und immer im Hinterkopf behalten zu können.

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