19.05.2010

35-Stunden-Woche – Im Urlaub werden nur 15 bezahlt!

Arbeitgeber versuchen es mit allen Tricks. Jetzt habe ich von einer Teilzeitkraft erfahren, die einen Vertrag für eine 15-Stunden-Woche hat. Tatsächlich arbeitet Sie jedoch seit Monaten schon in einer 35-Stunden-Woche. Nun ist sie über Ostern 3 Wochen in Urlaub gegangen und hat für April ihre Abrechnung erhalten. Dort wurden die 3 Wochen nicht mit einer 35-Stunden-Woche, sondern nur mit einer 15-Stunden-Woche vergütet.  
Nach meiner Erfahrung wird auf diese Art und Weise in immer mehr Betrieben abgerechnet.

Die gesetzliche Regelung findet sich im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz. Hiernach erhält ein Arbeitnehmer während des Urlaubs sein ihm zustehendes Arbeitsentgelt fortgezahlt.

Zum Arbeitsentgelt gehört nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt. Deshalb meinen Arbeitgeber bei einem 15-Stunden-Vertrag auch tatsächlich nur diese Zeit bezahlen zu müssen. Ganz so einfach ist es aber nicht. Richtig ist jedoch, dass wirkliche Überstunden nicht in die Berechnung mit einfallen. Wann liegen diese aber vor?

Überstunden liegen vor, wenn die individuelle regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers überschritten wird. Deshalb werden Überstunden auch nur vorübergehend zusätzlich gemacht. In diesem Fall handelt es sich nicht um Überstunden, sondern um eine regelmäßige Arbeitsleistung. Der Arbeitnehmer macht nicht 20 Überstunden die Woche, sondern hat eine regelmäßige 35-Stunden-Woche. Genau aus diesem Grund ist das Urlaubsentgelt auch auf der 35-Stunden-Basis zu zahlen.

Achtung: Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts werden die für diese Überstunden gezahlten Zuschläge allerdings nicht mit beim Urlaubsentgelt berechnet.

Tipp:
Machen Sie Ihrem Arbeitgeber klar, dass Sie schon seit langem in der 35-Stunden-Woche arbeiten. Sagen Sie ihm deutlich, dass es sich somit nicht um Überstunden handelt und Sie Anspruch auf ein höheres Urlaubsentgelt haben!

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