Nachdem so viele Anfragen zur Urlaubsberechnung erfolgten, stelle ich Ihnen heute 2 einfache und morgen 2 kompliziertere Berechnungsbeispiele vor.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) haben Sie als Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage, also in beiden Fällen 4 Wochen. Als Werktage gelten nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch die Samstage. Falls Sie in Teilzeit arbeiten, rechnen Sie die Zahlen entsprechend den Beispielen um.
Wichtig: Dabei kommt es nicht auf die Stundenzahl pro Tag an, sondern Sie berechnen nur die gearbeiteten Tage.
1. Beispiel:
Sie arbeiten nur 1 x in der Woche. Sie erhalten bei einer 5-Tage-Woche 26 Tage Urlaub.
Es ergibt sich folgende Berechnung: 26 Urlaubstage : 5 Arbeitstage x 1 Arbeitstag = 5,2 Urlaubstage.
2. Beispiel:
Sie arbeiten 3 x pro Woche bei Ihrem Arbeitgeber. Hinsichtlich des Urlaubs haben Sie nichts vereinbart und Tarifverträge finden keine Anwendung. Damit gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Nach dem BUrlG stünden Ihnen in Vollzeit bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage Urlaub zu. Damit ergibt sich folgende Berechnung: 24 Urlaubstage : 6 Arbeitstage x 3 Arbeitstage = 12 Urlaubstage.
Bei einer 3-Tage-Woche sind das also 4 Wochen Urlaub.
Lesen Sie auch Teil 2 für weitere Beispiele.
In meiner Arbeit als Betriebsrat muss ich mich oft mit meinem Arbeitgeber auseinandersetzen. Nur oft weiß ich gar nicht wie ich plätzliche Angriffe seinerseits kontern soll. „“ hat mir viele wirksame rhetorische Kniffe gezeigt, mit denen ich meine Schlagfertigkeit steigern konnte.
Die Praxisnähe und die Checklisten machen „“ für mich zu etwas Besonderem.