23.11.2010

Cholera in der Dominikanischen Republik – Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Gestern hatte ich Ihnen von einer Arbeitnehmerin berichtet, die in der nächsten Woche Ihren Urlaub in der DomRep verbringen möchte. Bekanntlich sind dort die ersten Fälle von Cholera aufgetreten. Die Seuche ist vom Nachbarland Haiti herüber geschwappt.  
Was ist nun, wenn sich die Arbeitnehmerin mit der Cholera ansteckt und schwer erkrankt? Hat sie Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegen ihren Arbeitgeber? Um es vorweg zu nehmen: Wenn Sie deshalb in die DomRep fahren,

  • um dort kranken Menschen zu helfen und
  • dieses im Auftrag Ihres Arbeitgebers tun, weil Sie beispielsweise bei einer Hilfsorganisation arbeiten,

besteht selbstverständlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesen Fällen hätte sich gerade das Risiko Ihrer Arbeit verwirklicht.
Geht es um einen Erholungsurlaub, könnte die Sache allerdings anders aussehen. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegen den Arbeitgeber gibt es nur dann, wenn den Arbeitnehmer kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Hier kommt ein gesundheitsgefährdendes Verhalten in Betracht. Ihnen als Arbeitnehmer kann aber grundsätzlich nicht vorgeschrieben werden, wie Sie sich in ihrer Freizeit verhalten. Auch ist nicht jedes gesundheitswidriges Verhalten schon deshalb ein grobes Verschulden. Es kommt auf den Einzelfall an. Sind massive Cholera-Fälle in der DomRep zu verzeichnen und gibt es bereits eine Reisewarnung, wird es kritisch. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Ihr Arbeitgeber sich darauf beruft, dass Sie ein gesundheitsgefährdendes Verhalten an den Tag gelegt haben und er Ihnen deshalb die Arbeitsunfähigkeitstage nicht bezahlt.

Auf der rechtlich sicheren Seite ist er damit aber noch lange nicht.

Fazit: Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen das Entgelt nicht fort, sollten Sie Ihre Ansprüche auf jeden Fall prüfen lassen. Sie haben gute Chancen vor Gericht zu gewinnen!

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