15.02.2011

Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz – Urlaub und Krankheit

In dieser kleinen Blog-Reihe stellen wir Ihnen Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz zusammen. So wissen Sie, welche Pflichten Sie haben, aber auch welche Rechte Ihnen zukommen. Und besonders wichtig: Sie erfahren, wann Sie Ihrem Chef „Nein!“ sagen können.

Heute: Urlaub und Krankheit 
Sie haben Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit und im Urlaub. Dieses Recht ist auch völlig unabhängig davon, ob Sie als

  • Arbeiter,
  • Angestellter,
  • kurzfristig Beschäftigter,
  • befristet Beschäftigter,
  • Teilzeitkraft,
  • Aushilfe,
  • Auszubildender

beschäftigt sind.

Von diesem Grundsatz gibt es nur 2 Ausnahmen:

  • Urlaub erhalten Sie erst ab einem vollen Monat Bestehens des Arbeitsverhältnisses und
  • eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Lassen Sie sich also insbesondere als Aushilfe nicht einreden, dass Sie keine Urlaubsansprüche hätten! Beantragen Sie Urlaub und lassen Sie ihn sich ordnungsgemäß gewähren.

Im Zweifel klagen Sie Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht ein!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Kinderkrankenpflege rettet den beantragten Urlaub nicht

Der Fall: Eine Arbeitnehmerin hatte vom 16.11.2009 bis 21.11.2009 Erholungsurlaub. Während dieser Zeit erkrankte ihr Kind und musste von ihr betreut werden. Die entsprechende ärztliche Bescheinigung vom 16.11.2009 legte sie... Mehr lesen

23.10.2017
Kündigung während der Ausbildung

„Herr Schrader, ich habe ein großes Problem. Ich bin in Ausbildung und mein Arbeitgeber ist in Insolvenz gegangen. Ich habe dann ziemlich rasch einen Nachfolgebetrieb gefunden, der jedoch die letzten 2 Monate die... Mehr lesen