16.04.2009

Krankheitstage verlängern den Urlaub

Dies geschieht leider häufig: Sie planen Ihren Urlaub, beantragen ihn beim Arbeitgeber, dieser gewährt den Urlaub. Sie buchen eine teure und schöne Reise und dann: Sie werden krank und der geplante Urlaub muss wegen dieser Erkrankung ausfallen. Was passiert jetzt? Das fragen Sie und Ihre Kollegen. Die Antwort lesen Sie hier: 
Sollten Sie während Ihres Urlaubs arbeitsunfähig erkranken, bekommen Sie die Krankheitstage gutgeschrieben. Sie können den Urlaub also nachholen (§ 9 Bundesurlaubsgesetz). Diese Tage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Wichtig: Von dieser Regelung können Sie nur profitieren, wenn Sie die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auch durch ein ärztliches Attest nachweisen. Reichen Sie also möglichst schnell den „Gelben Schein“ bei Ihrem Chef ein.

Natürlich können Sie die krankheitsbedingt ausgefallenen Tage nicht einfach an Ihren bereits gewährten Urlaub anhängen. Der nicht genommene Urlaub muss vielmehr von Ihnen neu beantragt und von Ihrem Arbeitgeber gewährt werden. Krankheitstage verlängern also Ihren Urlaubsanspruch, nicht aber Ihren bereits genommenen Urlaub.

Im Ausland gilt Folgendes:
Hier gibt es eine Besonderheit. Wenn Sie im Ausland erkranken haben Sie Ihrem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer sofort anzuzeigen und ihm Ihre Adresse am Aufenthaltsort mitzuteilen. Die Kosten dafür muss Ihr Arbeitgeber tragen. Auch sollten Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht vergessen: Auch dieser haben Sie die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen.

Zudem teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die Rückkehr nach Deutschland umgehend mit.

Wenn Sie das alles erledigt haben, verlangen Sie auch die Ihnen zustehenden Urlaubstage. Urlaub ist für Ihre Gesundheit wichtig – damit Sie nicht erneut erkranken!

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