20.04.2009

Soziale Kriterien und Urlaub – das muss Ihr Chef beachten

Das eigene Haus während des Urlaubs bauen – darf der Arbeitgeber den Urlaub verweigern? Folgende Leser-Mail erhielt ich:  
„Mein Chef weiß, dass wir ein Haus bauen. Nun habe ich gefragt, ob ich meinen gesamten Jahresurlaub von sechs Wochen an einem Stück erhalten kann. Ich habe ihm auch gleich gesagt, dass ich während dieser Zeit den Innenausbau unseres Neubaus voranbringen möchte. Schließlich müssen wir Ende November aus unserer bisherigen Wohnung ausziehen. Und was macht der Kerl? Er sagt, dass ich dafür keinen Urlaub bekommen würde! So eine Unverschämtheit! Was kann man tun?“

Sie haben Anspruch auf Urlaub, so einfach ist das! Zwar legt Ihr Chef den Urlaub fest, er muss aber Ihre Urlaubswünsche berücksichtigen.  

Den Urlaub kann er nur ablehnen, wenn dem
•    dringende betriebliche Belange oder
•    Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die durch soziale Kriterien vorrangig sind, entgegenstehen.

Sinn und Zweck des gesetzlich zustehenden Urlaubs ist in erster Linie die Erholung. Sie sollen sich entspannen und nach dem Urlaub neu motiviert an die Arbeit gehen. Deshalb dürfen Sie während des Urlaubs auch keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben. Das steht in § 8 BUrlG.

Aber: Nur eine andere Erwerbstätigkeit ist verboten. Die Tätigkeit muss gezielt auf eine Gegenleistung in Geld ausgerichtet sein. Das heißt: Bloße Gefälligkeitshandlungen (Nachbarschaftshilfe) oder der eigene Hausbau fallen nicht darunter.

Das sollten Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Lassen Sie sich mit einem einfachen „Nein“ abspeisen. Im Zweifel können Sie Ihren Urlaub auch vor Gericht einklagen. Und sagen Sie ihm, dass er für eventuelle Mehrkosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie nun Firmen beauftragen müssen, gerade stehen muss.

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