Ungeachtet Ihrer grundsätzlichen Pflicht zur Erbringung Ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung haben Sie aus unterschiedlichen Gründen einen Anspruch auf vorübergehend entgeltliche Freistellung von der Arbeit.
Die häufigsten Anlässe für eine entgeltliche Freistellung sind:
Darüber hinaus erlauben die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) weitere Freistellungsgründe, soweit keine speziellen Arbeitsrechtsbestimmungen greifen. Danach ist zum Beispiel die Freistellung zur Pflege naher Angehöriger ausnahmsweise nach § 616 BGB für einen vorübergehenden nicht maßgeblichen Zeitraum möglich. Allerdings nennt das BGB hier keinen exakten Zeitraum. Dementsprechend muss hier immer der konkrete Einzelfall bewertet werden.
Nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf entgeltliche Freistellung, sofern Sie
an der Arbeitsleistung verhindert sind.
Freistellungsgründe aus Arbeitgebersicht sind dagegen in der Regel betrieblicher Natur. Eine entgeltliche Freistellung kommt insbesondere dann in Frage, wenn:
Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer jedoch einen Anspruch darauf, dass Ihr AG Sie arbeiten lässt, d.h. Ihre Leistung erbringen lässt. Daher müssen schon besondere Anforderungen erfüllt sein, damit eine einseitige Freistellung durch Ihren Arbeitgeber rechtsgültig ist.
Ist Ihr Arbeitsverhältnis durch Ihren Arbeitgeber gekündigt worden, wird er Ihnen häufig anbieten, Ihren Arbeitsplatz schon während der Kündigungsfrist zu räumen. Sofern es sich jedoch um eine einseitige Freistellung handelt, muss Ihr Arbeitgeber Ihre Freistellung allerdings mit erheblichen und schutzwürdigen Interessen begründen können. Darunter fallen zum Beispiel:
Hierbei ist zu beachten, dass Ihr Arbeitgeber eine Beschäftigungspflicht hat. Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss Sie schon allein aufgrund Ihres Arbeitsvertrags bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter beschäftigen. Als Alternative erlaubt der Gesetzgeber eine einvernehmliche Regelung zwischen Ihnen und Ihrem bisherigen Arbeitnehmer. Allerdings sollten Sie hier nach Möglichkeit die Unterstützung Ihres Betriebsrats suchen, um eventuelle Nachteile zu vermeiden.