Wissen Sie, was eine Urlaubsabgeltung ist?
Mit der Urlaubsabgeltung werden nicht genommene Urlaubstage ausbezahlt. Und wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit vorliegt, können sich hier viele Urlaubstage sammeln und damit ein hoher finanzieller Anspruch bestehen.
So war es auch in dem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschiedenen Fall vom 22.04.2010, Az.: 16 Sa 1502/09.
Ein Arbeitnehmer hatte einen Urlaubsabgeltungsanspruch in Höhe von fast 3.700 Euro. Leider verstarb er vor der Auszahlung des Geldes, die Witwe machte jedoch die Ansprüche geltend. Das Gericht musste nun darüber entscheiden, ob der Urlaubsabgeltungsanspruch vererbbar ist.
Ja, sagten die Richter, der Abgeltungsanspruch ist vererblich und geht auf die Erben über.
Fazit: Ein wichtiges und richtiges Urteil. Verstirbt ein Arbeitnehmer sollten künftig die Angehörigen unbedingt schnellstmöglich prüfen, ob Urlaubsansprüche für den Verstorbenen bestanden haben, die auszuzahlen sind.
Wichtig: Verfallfristen aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag müssen auch die Erben einhalten. Machen Sie die Ansprüche also rechtzeitig geltend!