28.03.2010

Urlaubsanspruch bei neuem Arbeitsverhältnis

Arbeitgeber lassen sich auch immer etwas Neues einfallen: Ich habe von einem Fall gelesen, in dem die Arbeitnehmerin ausdrücklich gebeten wurde, dass das Arbeitsverhältnis erst am 02.03.2010 beginnen sollte. Dabei ist der 01. März sogar auf einen Montag gefallen und die Arbeitnehmerin hätte auch Zeit gehabt und hätte gerne am 01. März begonnen. Sie konnte sich erst nicht erklären, weshalb der Arbeitgeber dieses gewünscht hat. Nun ist es klar geworden: Sie sollte für den Monat März keinen Urlaubsanspruch erwerben. 
Da hat der Arbeitgeber auch leider Recht. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses haben Sie für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Da im vorliegenden Fall das Arbeitsverhältnis erst am 02.03.2010 begonnen hat, wird also überhaupt kein Anspruch für den Monat März erworben. Es fehlt ein Tag an einem vollen Monat.

Fazit: Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber, als er diese Regelung geschaffen hat, bewusste Täuschungsmanöver von Arbeitgebern begünstigen wollte. Aber diese lassen sich ohnehin nur schwer nachweisen. Fakt ist aber, dass nach dem Gesetzeswortlaut tatsächlich kein Urlaubsanspruch für den Monat März 2010 besteht.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Rufbereitschaft im Urlaub

Frage: „Mein Chef ist unmöglich. Ich habe ab dem 02. November 2 Wochen Urlaub und möchte nach Italien fliegen. Er verlangt jetzt von mir, dass ich im Urlaub ständig erreichbar bin und bei Bedarf auch den Urlaub abbreche. Ich... Mehr lesen

23.10.2017
Urlaubsberechnung bei Teilurlaub – So rechnen Sie richtig

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist selbst für Vollzeitkräfte nicht immer ganz einfach. Zunächst ist der Anspruch zu ermitteln, der sich aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergibt. Arbeiten Sie in Teilzeit, haben... Mehr lesen