28.04.2010

Urlaubstage in der Kündigungsfrist – das sind Ihre Rechte

Dürfen Sie eigenmächtig in der Kündigungsfrist Urlaub nehmen? Viele Arbeitnehmer sind der Auffassung, dass sie dieses dürfen.

Stellen Sie sich folgenden Beispielfall vor: Sie haben eine Kündigung zum 31. Mai erhalten und haben noch 5 restliche Urlaubsansprüche. Nun möchten Sie diesen Urlaub in der Zeit vom 25. bis 28. und am 31. Mai nehmen, also an den letzten 5 Arbeitstagen. Geht das so ohne weiteres? 

Nein. Einseitig können Sie das nicht festlegen. Letztendlich gelten hier die normalen Urlaubsregelungen. Ihr Arbeitgeber legt den Urlaub fest. Dabei können Sie Wünsche äußern. Ihr Arbeitgeber kann von diesen Wünschen nur dann abweichen, wenn

  • dringende betriebliche Belange oder
  • Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten vorrangig sind,

Ihren Urlaubswünschen entgegenstehen.

Genau so ist auch der oben beschriebene Beispielfall zu lösen: Haben Sie den Wunsch, in den letzten Tagen Ihres Arbeitsverhältnisses den Urlaub zu nehmen, ist Ihr Arbeitgeber daran gebunden und kann nur unter den oben bezeichneten Ausnahmen davon abweichen.

Tipp: Nicht genommenen Urlaub hat Ihr Arbeitgeber abzugelten. Das bedeutet, dass er Ihnen die Urlaubstage ausbezahlen muss.

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