06.07.2009

Arbeitszeugnisse Teil 7 – Die häufigsten Fehler

Streitigkeiten um ein Arbeitszeugnis tragen sie vor dem Arbeitsgericht aus. Sie haben grundsätzlichen Anspruch auf ein befriedigendes Zeugnis. Wollen Sie eine bessere Bewertung, müssen Sie das auch beweisen können.

Weigert sich Ihr Arbeitgeber, Ihnen ein Zeugnis auszustellen, macht er sich unter Umständen schadenersatzpflichtig. 
Das sind die häufigsten Fehler in Arbeitszeugnissen:

•    Ihre Tätigkeiten werden nicht vollständig aufgeführt. Am besten überreichen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Aufstellung Ihrer Arbeiten gleich mit der Aufforderung, Ihnen ein Zeugnis auszustellen.
•    Das Zeugnis ist nicht auf dem sonst verwendeten üblichen Geschäftspapier ausgestellt.
•    Es ist so gefaltet, dass Sie keine ordnungsgemäßen Kopien fertigen können.
•    Die Unterschrift ist nicht leserlich und es fehlt eine in Maschinenschrift gefertigte Namensangabe.
•    Das Adressfeld ist ausgefüllt.
•    Es hat eine nicht für die Personalangelegenheiten zuständige Person das Zeugnis unterschrieben.
•    Im Zeugnis fehlt eine Leistung- oder Führungsbeurteilung.
•    Die Beurteilung ist zu schlecht.
•    Das Datum ist falsch. Das Ausstellungsdatum sollte das Datum des letzten Arbeitstages sein, oder ein Datum, welches maximal 2 Wochen später liegt.

Fordern Sie Ihren Arbeitgeber auf, die Fehler zu beseitigen. Im Zweifelsfall klagen Sie vor Gericht ein ordnungsgemäßes Zeugnis ein.

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