In einigen Ausnahmefällen können Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben. Das Zwischenzeugnis wird nicht in der Vergangenheitsform, sondern in der „Jetzt-Form“ geschrieben.
Anspruch auf ein Zwischenzeugnis können Sie bei bestimmten betrieblichen Gründen haben, beispielsweise bei einem Wechsel des Vorgesetzten oder wenn Sie einen neuen Arbeitsplatz erhalten. Falls Sie das Zeugnis für persönliche Gründe benötigen, gibt die Rechtsprechung Ihnen ebenfalls einen Anspruch. Beispiele sind längere Arbeitsunterbrechungen oder die Bewerbung um eine neue Stelle.
Tipp: Natürlich können Sie jederzeit auch einfach einmal Ihren Chef nach einem Zwischenzeugnis fragen. Dann kann er Ihre guten Leistungen in einem Zwischenzeugnis bescheinigen.
Muster für ein „ungenügendes“ Endzeugnis:
Briefkopf AG
Zeugnis
Herr Anton Muster war vom 01. Februar 2006 bis zum 31. Mai 2009 bei uns beschäftigt.
Zu seinen Aufgaben zählten: …
Er bemühte sich, zu einem Ergebnis zukommen.
Sein persönliches Verhalten war nicht frei von Beanstandungen. Es fiel ihm schwer, sich in die betriebliche Ordnung einzufügen.
Der Arbeitnehmer scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus.
31. Mai 2009
Unterschrift
Muster für ein „ungenügendes“ Zwischenzeugnis:
Briefkopf AG
Zeugnis
Herr Anton Muster ist seit dem 01. Februar 2006 bei uns beschäftigt.
Zu seinen Aufgaben zählen: …
Er hat täglich Gelegenheit, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen.
Sein persönliches Verhalten ist nicht frei von Beanstandungen. Im Umgang mit seinen Kollegen ergeben sich Probleme.
Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt.
31. Mai 2009
Unterschrift