26.05.2010

DIN-Normen für Arbeitszeugnisse – Gibt es so etwas?

Deutschland ist das Land der Gesetze und Normen. Für fast alles gibt es Vorschriften und festgelegte Regeln. DIN-Normen für Arbeitszeugnisse existieren bislang allerdings nicht.  
Die Fakten:
Arbeitgeber müssen sich bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen nicht an DIN-Normen halten. Auch die exakten DIN-Normen, wie sie für Geschäftsbriefe existieren, müssen nicht angewandt werden. So gibt es die DIN 5008 für angeblich perfekte Briefe. Diese Norm gibt nur Empfehlungen. Sie muss nicht umgesetzt werden.

Trotzdem hat die Rechtssprechung eine Vielzahl an Kriterien im Laufe der Jahre entwickelt, wie ein Zeugnis formal aufgebaut sein muss.

Dazu gehört folgendes:

  • Ihr Arbeitgeber muss seinen Briefkopf für das Zeugnis verwenden.
  • Das Anschriftenfeld ist nicht auszufüllen.
  • Ihr Geburtsdatum und die Anschrift darf er nur aufnehmen, wenn Sie es verlangen.
  • Das Zeugnis ist von Ihrem Arbeitgeber zu unterschreiben. Ist die Unterschrift nicht lesbar, ist eine zusätzliche Namensangabe erforderlich.
  • Das Zeugnis hat das Datum der Beendigung oder eines nah an diesem Zeitpunkt heranreichenden Datums zu tragen.
  • Ihr Arbeitgeber darf das Zeugnis knicken, wenn Sie saubere und ordentliche Kopien fertigen können.
  • Übersenden muss Ihr Arbeitgeber das Zeugnis nicht. Wenn er es verlangt, haben Sie es abzuholen.
  • Verlangen Sie nur ein einfaches Zeugnis, ist neben Ihrem Namen nur die Art und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses von Ihrem Arbeitgeber aufzunehmen.
  • Bei einem qualitativen Zeugnis gehören dazu weiterhin die Bewertungen über Ihre Leistungen und über Ihre Führung.
  • Das Wichtigste zum Schluss: Nach § 109 der Gewerbeordnung haben Sie Anspruch auf ein Zeugnis, egal wie lange Sie beschäftigt waren.

Wichtig: Erteilt Ihr Arbeitgeber Ihnen kein Zeugnis, macht er sich schadenersatzpflichtig!

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