03.01.2011

Mit einem guten Zeugnis ins neue Jahr – So prüfen Sie Ihre Beurteilung

Haben Sie heute einen neuen Arbeitsplatz erhalten? Viele Arbeitnehmer starten zu Beginn des Jahres neu durch. Umso wichtiger ist es, dass Sie ein vernünftiges Zeugnis von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Auch im Falle einer Versetzung haben Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Lassen Sie sich jetzt ein Zeugnis geben, das vermeidet später Streitigkeiten. 

So prüfen Sie ein Zeugnis:

  1. Die Form: Das Zeugnis muss auf einem Firmenbogen geschrieben sein, es dürfen keine Rechtschreibfehler enthalten sein und Ihr Zeugnis muss unterschrieben sein. Natürlich prüfen Sie Ihre persönlichen Daten, ob diese korrekt sind. Ihr Geburtsdatum darf nur auf Ihr Verlangen hin aufgenommen werden.
  2. Ist die Tätigkeitsbeschreibung in Ordnung? Hat Ihr Arbeitgeber wirklich alles aufgeführt, was Sie auf Ihrer alten Arbeitsstelle gemacht haben?

  3. Leistungsbeurteilung: Die Leistungsbeurteilung ist das Kernstück. Prüfen Sie, ob Sie „stets zur vollsten Zufriedenheit“ gearbeitet haben.
  4. Verhaltensbeurteilung: In der Verhaltensbeurteilung wird Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzen, Kollegen und Kunden beurteilt. Fehlt dies, ist das qualifizierte Zeugnis nicht ordnungsgemäß.
  5. Schlussformulierung: Enthält Ihr Zeugnis eine Schlussformulierung? Leider haben Sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf eine Schlussformulierung keinen Anspruch. In keinem Fall darf die Schlussformulierung für Sie jedoch negativ ausfallen. Das Zeugnis soll Ihrem beruflichen Fortkommen dienen!

Haben Sie nach diesem Check Bedenken, sollte Sie Ihr Zeugnis von einem Rechtsanwalt prüfen lassen!

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