Wissen Sie, wie ordentliche rechtssichere Arbeitszeugnisse aussehen sollten?
Folgendes muss enthalten sein:
• die Art des Zeugnisses (Zwischen- oder Endzeugnis),
• die Anrede mit dem dazugehörigen Titel,
• den Vornamen und Nachnamen des Arbeitnehmers,
• bei Wunsch des Arbeitnehmers den Geburtstag und den Geburtsort,
• das Eintrittsdatum,
• das Austrittsdatum,
• die Funktion im Betrieb und
• die Abteilung.
Achtung: Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen das Arbeitszeugnis zu übersenden. Im Zweifel haben Sie es sich im Betrieb abzuholen.
Zudem sind folgende Formalien wichtig:
• das Arbeitszeugnis ist auf Geschäftspapier zu schreiben
• das Adressfeld darf nicht ausgefüllt werden
• das Datum der Beendigung wird angegeben
• es ist schriftlich, sauber und möglichst nicht geknickt zu übersenden. Ein Knicken ist nur möglich, wenn Sie trotzdem saubere Kopien fertigen können
• die Unterschrift Ihres Arbeitgebers liegt vor
• falls sie nicht lesbar ist: die zusätzliche Namensangabe in Maschinenschrift ist erforderlich
Wichtig: Ein qualifiziertes rechtssicheres Arbeitszeugnis erstreckt sich zudem auf Ihre Führung und Ihre Leistung. Das sind dabei typische „gute“ Formulierungen:
• Er erfüllte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
• Sein kollegiales Wesen sicherte ihm stets ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Mitarbeitern.
So sollte Ihr rechtssicheres Arbeitszeugnis aufgebaut sein:
1. Name, Beschäftigungszeiten und Aufzählung der Tätigkeiten
2. Leistungs- und Führungsbeurteilung
3. Zusätzlich: Fachbeurteilung, Entwicklungsbeurteilung, Beurteilung der Leistungsbereitschaft, Belastbarkeitsbeurteilung, Beurteilung der Auffassungsgabe, Beurteilung der Übernahme von Verantwortung
4. Schlussformel