04.04.2011

Wer muss ein Zeugnis unterschreiben?

Zeugnisstreitigkeiten füllen viele Gerichtsakten. Nun ist eine weitere Entscheidung hinzugekommen. Das Arbeitsgericht München hat sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, wer ein Zeugnis unterschreiben muss (Beschluss vom 18.08.2010, Az.: 21 Ca 12890/09).  
Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber ein Zeugnis nicht persönlich erteilen. Bei einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH ist dies ohnehin nicht möglich, hier kann nur der Rechtsvertreter handeln. Und natürlich muss nicht der Vorstandsvorsitzende einer großen Aktiengesellschaft jedes Zeugnis selber unterschreiben. Er kann also einen unternehmensangehörigen Vertreter damit beauftragen.

In diesem Fall ist aber das Vertretungsverhältnis und die Funktion des Vertreters im Zeugnis anzugeben. Letztendlich ist auch dieses eine Frage der Wertschätzung gegenüber dem Arbeitnehmer. Befindet sich die unterschreibende Person auf einer geringen hierarchischen Stufe, könnte dies eine negative Beurteilung darstellen.

Auch der Schriftzug selber sollte mit der Position des Unterzeichners vereinbar sein.

In dem entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber das Zeugnis von seinem Geschäftsführer ausstellen lassen, jedoch anderweitig unterschreiben lassen. Das war nicht in Ordnung. Deshalb wurde er zu einem Zwangsgeld von 950 € und ersatzweise zu Zwangshaft verurteilt.

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