20.01.2010

Betriebsratsverseucht – Unwort des Jahres 2009

Zum 19. Mal seit 1991 ist gestern das Unwort des Jahres gekürt worden. Ich hätte ja gedacht, dass es die Worte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ oder „Schweinegrippe“ werden. Aber nein, die Juroren haben sich für „betriebsratsverseucht“ entschieden. Der Begriff kam in der ARD in der Sendung „Monitor“ am 14.05.2009 vor.  

Das war geschehen: Ein Mitarbeiter einer Baumarktkette berichtete, dass dieser Begriff von Abteilungsleitern benutzt werde, wenn ein Mitarbeiter von einer Filiale mit Betriebsrat in eine ohne Betriebsrat wechseln will und sie ihn darauf hinweisen möchten, dass die Wahrnehmung von Arbeitnehmerinteressen seine Einstellung gefährde.

Nunmehr wird also von Arbeitgeberseite das Vorhandensein eines Betriebsrats mit einer Seuche verglichen. Wer hätte das jemals gedacht? Und dies, obwohl die Mitbestimmung dazu führt, dass gerade in Deutschland fast nie Streiks ausbrechen.

Also: Sorgen Sie deshalb dafür, dass auch in Ihrem Betrieb in diesem Jahr Betriebsräte gewählt werden.

Die Betriebsratswahlen finden regelmäßig alle 4 Jahre in der Zeit vom 01. März bis 31. Mai statt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Betriebsrat vorher aufgelöst wurde oder beispielsweise noch kein Betriebsrat bestanden hat. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die 6 Monate dem Betrieb angehören.

Wichtig: Besteht der Betrieb weniger als 6 Monate, ist diese Frist nicht maßgebend. Dann können alle Arbeitnehmer gewählt werden, die die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.

Sorgen Sie also auch dafür, dass Ihr Betrieb betriebsratsverseucht wird und machen Sie Ihrem Arbeitgeber klar, dass er mit Ihrer Hilfe auch einmal unangenehme Entscheidungen wesentlich leichter umsetzen kann.

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