Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht. Er muss Sie und Ihre Kollegen vor allen Gefahren, die aus einem Arbeitsverhältnis resultieren können, schützen. Diese Pflicht betrifft auch den Arbeitsschutz. Das ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen (z. B. § 618 Bürgerliches Gesetzbuch, § 21 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch, § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).
Als Betriebsrat müssen Sie die Einhaltung des Arbeitsschutzes überwachen (§ 89 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Was Sie insoweit alles verlangen können, lesen Sie im Folgenden. Ihr Arbeitgeber hat eine Vorsorgeverantwortlichkeit. Er muss für jeden Arbeitsplatz eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vornehmen (§ 5 Abs. 1 ArbSchG).
Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es, die Gefahren eines Arbeitsplatzes zu ermitteln und auszuschalten damit der Arbeitsschutz gewährt ist. Gefährdungen resultieren vor allem aus der Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes (Bestuhlung, Beleuchtung, Belüftung etc.), physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen auf die Arbeitnehmer (Arbeit mit Lacken, anderen giftigen Stoffen, Schutzvorkehrungen hiergegen), der Gestaltung, Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, etwa von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie dem Umgang damit, der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitszeit und deren Zusammenwirken oder der (unzureichenden) Qualifikation und Unterweisung der Arbeitnehmer.
Als Betriebsrat sollten Sie besonders auf die Einhaltung der oben genannten Aspekte achten. Am besten unterstützen Sie Ihren Arbeitgeber bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Jeder neue Kollege muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit auf mögliche Gefahren und Sicherheitsvorkehrungen in Ihrem Betrieb hingewiesen werden. Prüfen Sie anhand der folgenden Tabelle, ob Ihr Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt.
Ein ganz wichtiger Bereich, der die Fürsorgepflichten beim Arbeitsschutz betrifft, sind die Verhaltensweisen in Notfällen. Jeder muss wissen, wie er sich in einem Notfall korrekt verhält. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber an alles gedacht hat: